nachhaltige, sichere Verwaltung.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder auch „Heizungsgesetz“ hat in den vergangenen Monaten für viel Verunsicherung unter Wohnungseigentümern gesorgt. Doch wer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, stellt schnell fest: Der Gesetzgeber verlangt keine unüberlegten Radikalmaßnahmen von heute auf morgen. Vielmehr geht es darum, den Übergang zu erneuerbaren Energien vorausschauend und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Eine gut informierte WEG kann die gesetzlichen Vorgaben nutzen, um die Wohnanlage zukunftssicher aufzustellen und langfristig Energiekosten zu sparen.
Die 65-Prozent-Vorgabe bei der Neuinstallation
Sobald eine neue Heizung eingebaut wird, greift die Kernvorgabe des Gesetzes: Die Anlage muss zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Die WEG hat hierbei verschiedene technologische Optionen zur Auswahl:
- Der Anschluss an ein Fernwärmenetz: Oft die einfachste und sauberste Lösung, sofern ein entsprechendes Netz in der entsprechenden Kommune verfügbar oder geplant ist
- Die Installation einer Wärmepumpe: Sie nutzt Umweltwärme aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich und eignet sich besonders gut in Kombination mit einer Fußbodenheizung und einer guten Dämmung
- Hybrid-Systeme als Zwischenschritt: Eine Kombination aus einer Gasheizung für Spitzenlasten (z. B. an extrem kalten Tagen) und einer Wärmepumpe, die die Grundversorgung übernimmt
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Ausnahmen, Fristen und Bestandschutz für Altgeräte
Es gibt jedoch keinen Grund zur Panik: Keine WEG muss eine intakte Heizung ausbauen, nur weil ein neues Gesetz in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber setzt auf einen weichen Übergang und den Schutz bestehender Anlagen. In der Praxis bedeutet das:
- Betriebs- und Reparaturerlaubnis: Läuft Ihre Gas- oder Ölheizung einwandfrei, darf sie unbegrenzt weiterlaufen und bei einem Defekt weiterhin von einem Handwerker repariert werden
- Übergangsfristen bei Totalschaden: Ist die Heizung so irreparabel beschädigt, dass sie komplett getauscht werden muss („Heizungshavarie“), gewährt das Gesetz der WEG mehrjährige Übergangsfristen, um eine nachhaltige Lösung zu planen
- Die Kopplung an die Wärmeplanung: In vielen Bestandsgebäuden greifen die strengen Pflichten erst, wenn die jeweilige Kommune einen offiziellen Wärmeplan vorgelegt hat, der zeigt, wo Fernwärme ausgebaut wird
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So kann Ihre Hausverwaltung die Vorbereitung unterstützen
Beim Thema Heizungstausch sollte eine WEG keine spontanen Entscheidungen treffen. Da die Kosten immens sind und das Budget aller Parteien belasten, ist eine professionelle und vorausschauende Vorbereitung das unausweichliche Fundament. Hier ist die Hausverwaltung als Steuerinstanz gefragt, um die Gemeinschaft strategisch über mehrere Etappen anzuleiten.
Schritt 1: Die lückenlose Erfassung des Ist-Zustands: Alle Daten zum genauen Alter, dem realen Verbrauch und dem technischen Zustand der aktuellen Heizungsanlage müssen zusammengetragen werden. Gleichzeitig gilt es, die energetische Beschaffenheit des gesamten Gebäudes zu bewerten.
Schritt 2: Der frühzeitige Expertenrat: Die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters ist hierbei der sicherste Weg. Der Experte berechnet speziell für Ihre Wohnanlage, welche Heizungsoptionen langfristig am wirtschaftlichsten sind, und bewahrt die Gemeinschaft vor teuren Fehlplanungen.
Schritt 3: Die Prüfung und Beantragung staatlicher Fördermittel: Die staatlichen Zuschüsse und zinsgünstigen Kredite (beispielsweise über die KfW) sind streng an Fristen und technische Nachweise gebunden. Die Verwaltung stellt sicher, dass die WEG kein Geld verschenkt und die finanzielle Belastung für jeden einzelnen Eigentümer so gering wie möglich bleibt.
Schritt 4: Die rechtssichere Beschlussfassung und Bauüberwachung: Sind alle Fakten und die Förderzusage auf dem Tisch, bereitet die Verwaltung die Eigentümerversammlung vor, auf der die Gemeinschaft final über das neue System abstimmt. Nach dem Beschluss koordiniert und überwacht die Verwaltung den Einbau durch die Fachbetriebe, nimmt die Arbeiten ab und sorgt dafür, dass alle Handwerkerrechnungen korrekt bezahlt und verwahrt werden.
Unser Tipp
Warten Sie in Ihrer WEG nicht erst, bis die alte Heizung mitten im kalten Winter irreparabel ausfällt und Sie unter Zeitdruck eine teure Notlösung kaufen müssen. Nutzen Sie stattdessen die nächste ordentliche Eigentümerversammlung, um das Thema proaktiv auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Beauftragen Sie die Verwaltung mit einer ersten Bestandsaufnahme und der Einbindung eines Energieberaters. Je mehr Zeit die Gemeinschaft hat, um sich über die Pläne der eigenen Kommune zu informieren und Angebote zu vergleichen, desto fundierter und harmonischer wird die finale Entscheidung. Ein vorausschauender, langfristiger Sanierungsfahrplan nimmt der Wärmewende den Schrecken und sichert nachhaltig den Wert Ihrer Immobilie.
Neugierig, welche weiteren Pflichten und Regeln im Zuge des GEG auf eine WEG zukommen?
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