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Immer auf dem neuesten Stand: In unserem Blog teilen wir fundiertes Expertenwissen, aktuelle Branchentrends und wertvolle Tipps für Sie als Eigentümer.
Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn etwas in Ihrem Haus repariert werden muss?
Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum handelt – und diese Unterscheidung ist entscheidend für alle Eigentümer.

Worin liegt der Unterschied?
Sondereigentum umfasst alles, was Ihnen allein gehört und das Sie nach Belieben nutzen oder gestalten dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Böden, Wände, Küche oder Badezimmer innerhalb Ihrer Wohnung.
Für diese Bereiche tragen Sie selbst die Verantwortung – von Renovierungen über Reparaturen bis hin zu Modernisierungen. Wenn etwas ersetzt oder modernisiert werden muss, ist die WEG-Verwaltung nicht zuständig; hier liegt die Verantwortung komplett beim Eigentümer.
Gemeinschaftseigentum hingegen gehört allen Eigentümern gemeinsam. Dazu zählen etwa Dach, Fassade, Treppenhäuser, Aufzüge, Heizungsanlagen oder Gartenflächen. Entscheidungen über diese Bereiche werden gemeinsam in der Eigentümerversammlung getroffen.
Will jemand z. B. das Dach neu eindecken oder die Fassade streichen lassen, muss dies gemeinsam beschlossen werden. Die WEG-Verwaltung übernimmt dabei die organisatorische und kaufmännische Umsetzung – von Ausschreibungen über Angebote bis hin zu Verträgen und Abrechnungen – sie entscheidet aber nicht selbst.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
1. Verantwortlichkeit
- Sondereigentum: Sie sind allein zuständig für Reparaturen, Renovierungen oder Modernisierungen.
- Gemeinschaftseigentum: Verantwortung wird von allen Eigentümern geteilt.
2. Entscheidungsprozesse
- Änderungen am Gemeinschaftseigentum müssen gemeinsam beschlossen werden.
- Die WEG-Verwaltung unterstützt organisatorisch, hat aber keine eigene Entscheidungsbefugnis.
3. Kosten und Planung
- Für Sondereigentum tragen Sie die Kosten selbst.
- Kosten für Gemeinschaftseigentum werden über die Eigentümergemeinschaft verteilt – meist anteilig über Miteigentumsanteile.
Warum die Unterscheidung so wichtig ist
Wer diese Unterschiede kennt, versteht nicht nur, welche Aufgaben und Kosten auf ihn zukommen, sondern kann auch die Arbeit der Hausverwaltung richtig einordnen.

Unser Tipp
Prüfen Sie genau, welche Bereiche Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks zum Sondereigentum gehören und welche als Gemeinschaftseigentum gelten. So wissen Sie von Anfang an, wer für welche Kosten und Entscheidungen zuständig ist.
Neugierig, wie Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum Ihren Alltag in der WEG beeinflussen und wie Sie als Eigentümer Ihre Rechte optimal nutzen können?Interessiert sein heißt informiert sein – unser Blog bringt Sie auf den neuesten Stand rund ums Thema Hausverwaltung.
Was gibt´s Neues?

Die Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energieeffizienzspielen im Mietverhältnis eine immer größere Rolle. Viele Mieter möchten ihren eigenen Solarstrom auf dem Balkon erzeugen oder ihr Elektroauto direkt am Stellplatz laden. Gleichzeitig führen Vermieter energetische Sanierungen durch, um den Gebäudezustand zukunftssicher zu machen und Energieverbräuche zu senken.
Dabei stellen sich in der Praxis wichtige rechtliche Fragen: Welche baulichen Maßnahmen müssen Vermieter erlauben, wer übernimmt die Anschaffungs- und Installationskosten und unter welchen Bedingungen können Vermieter energetische Sanierungskosten auf die Miete umlegen?
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Rechte und Pflichten im Mietverhältnis
Balkonkraftwerke (Stecker-Solargeräte)
Der Anspruch: Steckersolargeräte gelten gesetzlich als privilegierte Maßnahmen (§554 BGB). Mieter haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Zustimmung des Vermieters zur Montage einer solchen Anlage. Ein pauschales Verbot ist nicht zulässig.
Kosten & Vorgaben: Die Anschaffungs-, Montage- und Betriebskosten trägt vollständig die Mietpartei. Vermieter dürfen jedoch sachliche Vorgaben machen – beispielsweise zur fachgerechten, sturmsicheren Befestigung, zur Sicherheit der Elektrik oder zum Erhalt der Gebäudesubstanz.
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Wallboxen)
Der Anspruch: Auch die Installation einer Ladestation auf dem gemieteten Pkw-Stellplatz ist eine gesetzlich privilegierte Maßnahme. Mieter können verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen für das Laden von Elektrofahrzeugen gestattet.
Kosten & Umsetzung: Sämtliche Kosten für das Gerät, die Leitungsverlegung und die Installation durch einen zertifizierten Elektrofachbetrieb übernimmt der Mieter. Zudem kann der Vermieter verlangen, dass bei einem späteren Auszug der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.
Energetische Sanierung durch den Vermieter
Die Maßnahmen: Hierbei handelt es sich um Maßnahmen des Vermieters, die nachhaltig Endenergie einsparen – beispielsweise der Austausch alter Fenster, die Dämmung von Dach oder Fassade oder der Einbau einer modernen Heizungsanlage.
Duldung & Kostenumlage: Mieter müssen energetische Sanierungen in der Regel dulden. Vermieter sind im Gegenzug berechtigt, nach Abschluss der Arbeiten bis zu 8 % der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten (abzüglich erhaltener Fördermittel und ersparter Instandhaltungskosten) jährlich auf die Nettokaltmiete umzulegen, begrenzt durch die gesetzlichen Kappungsgrenzen.
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So funktioniert der Ablauf im Mietverhältnis
Eigenmächtige Umbauten führen im Mietverhältnis schnell zu Konflikten. Eine reibungslose Umsetzung gelingt durch ein transparentes und strukturiertes Vorgehen:
- Schriftliche Anfrage durch den Mieter: Geplante Installationen wie Balkonkraftwerke oder Wallboxen müssen vorab schriftlich beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung angefragt werden – inklusive Produktinformationen und Angaben zum Installationsbetrieb.
- Prüfung durch den Vermieter: Geprüft wird, ob bauliche, brandschutztechnische oder versicherungsrelevante Gründe der Maßnahme entgegenstehen und welche Auflagen (z. B. fachgerechter Anschluss) erteilt werden müssen.
- Zusatzvereinbarung & Haftung: Vor Beginn der Arbeiten empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung. Darin werden Kostenübernahme, Haftung für eventuelle Schäden, laufende Wartungspflichten sowie die Rückbaupflicht bei Mietende klar geregelt.
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Unser Tipp
Setzen Sie auf eine frühzeitige und offene Kommunikation. Mieter sollten technische Geräte keinesfalls ohne vorherige Genehmigung anbringen, um Abmahnungen oder Rückbauforderungen zu vermeiden. Vermieter wiederum sollten geplante energetische Sanierungen stets frist- und formgerecht (mindestens drei Monate vor Beginn) ankündigen und die Kostenaufstellung transparent gliedern, damit die spätere Modernisierungsmieterhöhung rechtssicher bleibt.
Neugierig, wie sich Gesetze, Technik und das Miteinander im Gebäude in Zukunft weiterverändern?
Interessiert sein heißt informiert sein – unser Blog bringt Sie auf den neuesten Stand rund um das Thema Hausverwaltung.
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Die jährliche Eigentümerversammlung (ETV) ist das zentrale Entscheidungsorgan jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Oft ist die persönliche Teilnahme vor Ort jedoch mit langen Anfahrtswegen, Terminkonflikten oder organisatorischem Aufwand verbunden.
Eine digitale oder hybride Eigentümerversammlung ermöglicht es Eigentümernm, flexibel und ortsunabhängig an den Versammlungen teilzunehmen und ihr Stimmrecht online auszuüben. Plattformen wie Vulcavo bieten hierfür eine rechtssichere, moderne Lösung, die den gesamten Versammlungsablauf für Eigentümer und Hausverwaltung vereinfacht.
Gut zu wissen: Nach aktueller Rechtslage kann eine WEG mit einer Dreiviertelmehrheit (75 % der Stimmen) beschließen, Versammlungen rein virtuell durchzuführen. Bis einschließlich 2028 gilt dabei als Übergangsregelung grundsätzlich noch die Pflicht zu mindestens einer jährlichen Präsenzversammlung – es sei denn, die Gemeinschaft verzichtet per einstimmigem Beschluss ausdrücklich darauf.
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3 Vorteile einer digitalen Eigentümerversammlung
1. Ortsunabhängige Teilnahme ohne Reiseaufwand
Egal ob von zu Hause, aus dem Büro oder von unterwegs: An einer digitalen Eigentümerversammlung können Eigentümer ganz bequem per Smartphone, Tablet oder Laptop teilnehmen. Das spart Fahrtzeiten sowie Reisekosten und stellt sicher, dass auch Eigentümer, die nicht vor Ort wohnen oder zeitlich stark eingebunden sind, problemlos mitwirken können.
2. Rechtssichere und transparente Live-Abstimmungen
Digitale Versammlungstools gewährleisten transparente und manipulationssichere Abstimmungen in Echtzeit. Beschlüsse zu einzelnen Tagesordnungspunkten (TOPs) werden direkt erfasst, digital ausgezählt und protokolliert. Das sorgt für maximale Nachvollziehbarkeit, schließt Zählfehler aus und beschleunigt den Ablauf der Versammlung spürbar.
3. Höhere Beteiligung und bessere Beschlussfähigkeit
Da die Hürde für eine Teilnahme deutlich geringer ist, steigt in der Regel die Teilnehmerquote der WEG. Mehr anwesende Stimmen bedeuten nicht nur eine stärkere demokratische Legitimation wichtiger Entscheidungen, sondern auch, dass notwendige Beschlüsse und Instandhaltungsmaßnahmen schneller und verlässlicher gefasst werden können.
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So funktioniert die digitale ETV mit Vulcavo
Die Durchführung einer digitalen oder hybriden Eigentümerversammlung mit Vulcavo ist unkompliziert. Im Vorfeld erhalten alle Eigentümer mit der Einladung ihre persönlichen Zugangsdaten und einen direkten Einwahllink.
Am Tag der Versammlung loggen sich die Teilnehmer einfach über den Webbrowser ein. Über die intuitive Plattform können Sie die Versammlung per Video- und Tonübertragung live verfolgen, sich zu Wort melden, Fragen stellen und bei den einzelnen Tagesordnungspunkten direkt digital abstimmen. Das Protokoll wird parallel dokumentiert, um Entscheidungen und Abstimmungspunkte chronologisch festzuhalten.
Das Besondere: Vulcavo ist speziell auf die rechtlichen und praktischen Anforderungen des deutschen WEG-Rechts ausgelegt. Vertretungen, Vollmachten und Stimmrechte werden automatisch korrekt berücksichtigt, was für einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf sorgt.
Unser Tipp
Probieren Sie vor Beginn der Versammlung rechtzeitig die Einwahl und die technischen Einstellungen (Kamera, Mikrofon und Internetverbindung) an Ihrem Gerät aus. Prüfen Sie die Einladung sowie die bereitgestellten Beschlussvorlagen vorab, um sich optimal vorzubereiten. Nutzen Sie die Chat- und Meldefunktion aktiv, um Ihre Fragen einzubringen und sich aktiv an der Gestaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft zu beteiligen.
Neugierig, wie moderne Tools und digitale Formate die Zusammenarbeit in Ihrer WEG noch effizienter gestalten können? Interessiert sein heißt informiert sein – unser Blog bringt Sie auf den neuesten Stand rund ums Thema Hausverwaltung.

Rechnungen, Buchungen und Belege gehören zum Alltag jeder Hausverwaltung. Doch was passiert eigentlich mit den Unterlagen, wenn das Wirtschaftsjahr abgeschlossen ist und die Eigentümergemeinschaft die Abrechnung prüfen möchte?
Genau hier kommt die Belegprüfung ins Spiel. Der Verwaltungsbeirat kann die Buchhaltung und die dazugehörigen Belege kontrollieren und sich so einen Überblick über die finanziellen Vorgänge der WEG verschaffen.
Digitale Lösungen wie Impower können dabei unterstützen, die Buchhaltung übersichtlich zu organisieren und die Belegprüfung für den Verwaltungsbeirat einfacher und strukturierter zu gestalten.
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3 Vorteile einer Buchhaltungssoftware
1. Buchhaltung digital und übersichtlich organisiert
In einer Hausverwaltung laufen zahlreiche finanzielle Vorgänge zusammen: Rechnungen von Handwerkern, Versicherungen, Dienstleistern, Versorgungsunternehmen oder sonstige Ausgaben der Eigentümergemeinschaft. Diese Vorgänge müssen korrekt erfasst, den entsprechenden Konten zugeordnet und für die weitere Abrechnung verarbeitet werden.
Mit Impower können diese Buchhaltungsprozesse digital organisiert werden. Die einzelnen Belege und Buchungsvorgänge werden strukturiert erfasst und können später gezielt nachvollzogen werden. Das ist nicht nur für die Hausverwaltung hilfreich, sondern bildet auch die Grundlage für eine übersichtliche Belegprüfung.
2. Belege digital durch den Beirat prüfen
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Verwaltungsbeirats ist die Prüfung der Belege und Abrechnung. Dabei geht es beispielsweise darum, nachzuvollziehen, welche Ausgaben im Laufe des Jahres entstanden sind und ob diese korrekt erfasst wurden.
Mit einer digitalen Lösung müssen dafür nicht zwangsläufig zahlreiche Papierordner durchgesehen werden. Relevante Belege können digital eingesehen und den entsprechenden Buchungsvorgängen zugeordnet werden. Der Beirat kann dadurch gezielt nachvollziehen, welcher Beleg hinter einer Buchung steht und sich einen strukturierten Überblick über die Ausgaben der WEG verschaffen.
3. Weniger Papier, mehr Überblick
Gerade bei größeren Eigentümergemeinschaften kann die Menge an Belegen erheblich sein. Werden diese ausschließlich in Papierform aufbewahrt, kann die Vorbereitung einer Belegprüfung entsprechend aufwendig werden.
Die digitale Bereitstellung der Unterlagen erleichtert den Zugriff und kann die Prüfung strukturierter machen. Belege lassen sich gezielt aufrufen, statt zunächst einzelne Ordner durchsuchen zu müssen. Das kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn der Verwaltungsbeirat seine Prüfung nicht direkt in den Räumen der Hausverwaltung durchführt.
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So funktioniert die digitale Belegprüfung
Die Hausverwaltung führt die laufende Buchhaltung und erfasst die entsprechenden Geschäftsvorgänge digital. Die dazugehörigen Belege werden ebenfalls digital hinterlegt. Für die Belegprüfung kann der Verwaltungsbeirat anschließend auf die relevanten Unterlagen zugreifen und die einzelnen Buchungen nachvollziehen. So lässt sich beispielsweise prüfen, welche Rechnung hinter einer bestimmten Ausgabe steht und ob die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind. Die Prüfung kann dadurch digital und ortsunabhängig erfolgen, ohne dass sämtliche Belege in Papierform zusammengestellt und persönlich übergeben werden müssen.
Wichtig dabei: Die Plattform stellt die Informationen und Belege digital zur Verfügung und erleichtert damit den Prüfprozess. Die eigentliche Prüfung und Bewertung der Unterlagen bleibt Aufgabe der Verwaltungsbeiräte.
Welche Rolle spielt die Belegprüfung für die WEG?
Die Belegprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Der Verwaltungsbeirat kann sich dadurch einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben verschaffen und die Abrechnung anhand der zugrunde liegenden Belege nachvollziehen.
Eine digitale Lösung verändert dabei nicht die Verantwortlichkeiten. Die Hausverwaltung führt die Buchhaltung und stellt die notwendigen Unterlagen bereit. Der Verwaltungsbeirat prüft die Unterlagen und kann seine Fragen oder Anmerkungen mit der Verwaltung besprechen.
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Unser Tipp
Wenn Sie Mitglied des Verwaltungsbeirats sind, klären Sie frühzeitig mit Ihrer Hausverwaltung, wie die Belegprüfung organisiert wird und welche Unterlagen Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Eine digitale Prüfung kann insbesondere bei größeren Eigentümergemeinschaften viel Zeit sparen.
Wichtig ist dabei vor allem, dass die einzelnen Buchungen und die dazugehörigen Belege nachvollziehbar miteinander verknüpft sind und Rückfragen unkompliziert mit der Hausverwaltung geklärt werden können.
Neugierig, welche digitalen Lösungen heute bereits dabei helfen, die Zusammenarbeit zwischen Hausverwaltung, Verwaltungsbeirat und Eigentümern zu vereinfachen?
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Die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft bringt viele Dokumente, Informationen und Kommunikationswege mit sich. Abrechnungen, Wirtschaftspläne, Protokolle von Eigentümerversammlungen oder Mitteilungen der Hausverwaltung müssen regelmäßig bereitgestellt und für Eigentümer zugänglich gemacht werden.
Ein digitales Eigentümerportal bündelt diese Informationen an einem zentralen Ort und ermöglicht es Eigentümern, Unterlagen und Anliegen digital zu verwalten. Plattformen wie Casavi unterstützen dabei die Kommunikation zwischen Eigentümern und Hausverwaltung und vereinfachen verschiedene Abläufe im Verwaltungsalltag.
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3 Vorteile eines digitalen Eigentümerportals
1. Alle Unterlagen jederzeit griffbereit
Ob Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Protokolle der Eigentümerversammlung oder wichtige Informationen der Hausverwaltung – über das Eigentümerportal stehen alle relevanten Dokumente zentral zur Verfügung. Das erspart langes Suchen in Ordnern oder E-Mails und sorgt dafür, dass wichtige Unterlagen jederzeit abrufbar sind.
2. Direkte Kommunikation mit der Hausverwaltung
Ein digitales Eigentümerportal erleichtert auch die Kommunikation. Fragen, Anliegen oder Schadensmeldungen können direkt über das Portal an die Hausverwaltung übermittelt werden und der entsprechende Status der Anfrage jederzeit überprüft werden. Gleichzeitig informiert die Hausverwaltung über aktuelle Themen oder wichtige Termine. So bleiben alle Eigentümer auf dem gleichen Informationsstand.
3. Mehr Überblick über die eigene Eigentümergemeinschaft
Ein Eigentümerportal bietet nicht nur Zugriff auf einzelne Dokumente, sondern schafft einen besseren Überblick über aktuelle Themen innerhalb der WEG.
Eigentümer können nachvollziehen, welche Maßnahmen geplant sind, welche Informationen veröffentlicht wurden oder welche Unterlagen zu bestimmten Vorgängen gehören. Gerade bei größeren Eigentümergemeinschaften hilft das dabei, den Überblick über die Entwicklungen im eigenen Gebäude zu behalten.
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So funktioniert das Eigentümerportal Casavi
Die Nutzung eines Eigentümerportals ist unkompliziert. Nach der Registrierung erhalten Eigentümer einen persönlichen Zugang zu Casavi und können sich über Smartphone, Tablet oder Computer anmelden.
Nach dem Login stehen – abhängig von den freigeschalteten Funktionen – wichtige Dokumente, und Mitteilungen der Hausverwaltung zur Verfügung. Außerdem können Anfragen oder Schadensmeldungen direkt über das Portal unkompliziert eingereicht und verfolgt werden.
Das Besondere: Alle Informationen sind an einem zentralen Ort gebündelt. Dadurch werden Kommunikationswege verkürzt und wichtige Unterlagen sind jederzeit verfügbar.
Unser Tipp
Machen Sie sich frühzeitig mit den Funktionen Ihres Eigentümerportals vertraut. Hinterlegen Sie Ihre Zugangsdaten sicher, prüfen Sie regelmäßig neue Mitteilungen und nutzen Sie die Möglichkeit, Dokumente digital abzurufen oder Anliegen direkt an die Hausverwaltung weiterzugeben. So behalten Sie wichtige Themen Ihrer Eigentümergemeinschaft im Blick und können sich besser auf Entscheidungen in der WEG vorbereiten.
Neugierig, wie digitale Lösungen die Zusammenarbeit zwischen Eigentümern und Hausverwaltung weiter vereinfachen können?
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Nachhaltigkeit am Wohngebäude bedeutet mehr, als nur weniger Energie zu verbrauchen. Auch die Frage, wie lange ein Gebäude genutzt werden kann, welche Materialien verwendet werden, wie mit Wasser und Flächen umgegangen wird und wie Instandhaltungen geplant werden, spielt eine Rolle.
Gerade bei Wohngebäuden lohnt sich deshalb ein Blick auf den gesamten Lebenszyklus. Denn nicht immer ist die aufwendigste oder neueste Lösung automatisch die nachhaltigste. Oft geht es darum, Bestehendes möglichst lange sinnvoll zu nutzen, Reparaturen rechtzeitig durchzuführen und bei notwendigen Veränderungen langfristig zu denken.
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Die wichtigsten Bereiche für mehr Nachhaltigkeit
1. Erhalten statt ersetzen
Ein nachhaltiges Gebäude muss nicht ständig modernisiert oder durch neue Technik aufgerüstet werden. Auch eine gute Instandhaltung kann einen wichtigen Beitrag leisten. Wer Dach, Fassade, Fenster, Leitungen oder andere Bauteile regelmäßig kontrollieren und notwendige Reparaturen rechtzeitig durchführen lässt, kann die Lebensdauer eines Gebäudes verlängern. Kleine Schäden früh zu beheben, kann außerdem verhindern, dass daraus später größere Sanierungen werden.
Auch bei einer anstehenden Erneuerung lohnt sich die Frage: Muss tatsächlich alles ausgetauscht werden oder kann ein Bauteil repariert und weiter genutzt werden?
Nachhaltigkeit bedeutet deshalb auch, mit dem Bestehenden bewusst umzugehen und den Wert eines Gebäudes langfristig zu erhalten.
2. Materialien und Ressourcen bewusst auswählen
Bei Renovierungen und Sanierungen werden viele unterschiedliche Materialien eingesetzt. Dabei können nicht nur Anschaffungskosten und Optik eine Rolle spielen, sondern auch Langlebigkeit, Reparierbarkeit und die Frage, wie ressourcenschonend ein Material eingesetzt werden kann. Ein langlebiger Bodenbelag, eine robuste Fassade oder Bauteile, die sich später reparieren lassen, können langfristig sinnvoller sein als eine kurzfristig günstigere Lösung, die schneller ersetzt werden muss.
Auch bei der Planung größerer Maßnahmen kann es deshalb hilfreich sein, nicht nur den Preis zu betrachten, sondern auch die Fragestellungen: Wie lange hält die Lösung? Wie gut lässt sie sich warten? Und was passiert, wenn später ein Teil davon repariert oder ausgetauscht werden muss?
3. Wasser und Außenflächen nachhaltig gestalten
Auch Wasserverbrauch und Außenanlagen gehören zum Thema Nachhaltigkeit am Wohngebäude. Wassersparende Armaturen oder eine bewusste Nutzung können den Verbrauch reduzieren. Bei geeigneten Gebäuden kann außerdem geprüft werden, ob Regenwasser beispielsweise für die Bewässerung von Außenanlagen genutzt werden kann.
Auch die Gestaltung von Gärten und Außenflächen bietet Möglichkeiten. Begrünte Flächen, heimische Pflanzen oder weniger versiegelte Bereiche können dazu beitragen, Regenwasser besser aufzunehmen und Außenanlagen ökologischer zu gestalten. Gerade bei Mehrfamilienhäusern sollten solche Maßnahmen jedoch immer passend zum Gebäude und zur vorhandenen Fläche geplant werden. Nicht jede Lösung ist überall sinnvoll oder wirtschaftlich.
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Nachhaltigkeit beginnt bei der Planung
Nachhaltigkeit muss nicht bedeuten, ein Gebäude komplett neu zu denken. Vielmehr geht es darum, bei Instandhaltung, Reparaturen und Modernisierungen langfristige Auswirkungen mitzudenken.
Wenn beispielsweise eine Fassade ohnehin saniert werden muss, kann geprüft werden, welche Materialien besonders langlebig sind. Bei der Gestaltung eines Gemeinschaftsgartens kann überlegt werden, wie Flächen sinnvoll genutzt werden können. Und bei einer Reparatur kann die Frage helfen, ob ein Bauteil dauerhaft instand gesetzt oder nur kurzfristig ersetzt wird. So wird Nachhaltigkeit zu einem Teil der normalen Bewirtschaftung eines Wohngebäudes – und nicht zu einem zusätzlichen Projekt, das unabhängig von den ohnehin anstehenden Arbeiten betrachtet wird.
Nachhaltigkeit und Werterhalt gehören zusammen
Ein Wohngebäude, das regelmäßig instand gehalten, sinnvoll modernisiert und langfristig geplant wird, kann dauerhaft besser genutzt werden.
Dabei geht es nicht darum, jede mögliche nachhaltige Maßnahme umzusetzen. Viel wichtiger ist es, bei anstehenden Entscheidungen die langfristigen Folgen mitzudenken und Lösungen zu wählen, die zum Gebäude, zu seiner Nutzung und zu den finanziellen Möglichkeiten passen.
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Unser Tipp
Beziehen Sie Nachhaltigkeit immer dann in Ihre Überlegungen ein, wenn ohnehin eine Reparatur, Sanierung oder Modernisierung ansteht. Fragen Sie sich dabei nicht nur, was heute die günstigste Lösung ist, sondern auch, wie langlebig, wartungsfreundlich und ressourcenschonend die Entscheidung langfristig ist. Gerade bei größeren Maßnahmen kann es sinnvoll sein, verschiedene Varianten miteinander zu vergleichen und neben den Anschaffungskosten auch die zu erwartende Lebensdauer und den späteren Instandhaltungsaufwand zu berücksichtigen.
Neugierig, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, ein Wohngebäude langfristig sinnvoll zu bewirtschaften und seinen Wert zu erhalten?
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Energie sparen beginnt nicht erst beim Abdrehen der Heizung. Auch das Gebäude selbst hat großen Einfluss darauf, wie viel Energie benötigt wird.
Wer den Energieverbrauch eines Wohngebäudes reduzieren möchte, sollte deshalb verschiedene Bereiche unter Betracht ziehen. Denn nicht jede Maßnahme ist für jedes Gebäude sinnvoll.
Die wichtigsten Bereiche für Energieeinsparung
1. Heizung und Wärmeversorgung
Die Heizung ist ein zentraler Ansatzpunkt, wenn Energie eingespart werden soll. Gerade bei älteren Anlagen kann sich ein genauer Blick lohnen: Wie effizient arbeitet die Anlage? Ist sie richtig eingestellt? Wäre eine Modernisierung langfristig sinnvoll?
Dabei muss nicht immer direkt die komplette Heizungsanlage ausgetauscht werden. Auch eine regelmäßige Wartung, eine optimierte Steuerung oder ein hydraulischer Abgleich können dazu beitragen, die vorhandene Anlage effizienter zu betreiben.
Bei einer Modernisierung kommen je nach Gebäude unterschiedliche Heizsysteme infrage. Welche Lösung passt, hängt unter anderem von der Gebäudesubstanz, dem Wärmebedarf und der vorhandenen Infrastruktur ab.
2. Gebäudehülle und Wärmeverluste
Nicht nur die Heizung selbst beeinflusst den Energieverbrauch, sondern auch die Frage, wie viel Wärme ein Gebäude verliert, ist entscheidend.
Dach, Fassade, Fenster und Kellerdecke können dabei eine wichtige Rolle spielen. Bei beispielsweise schlecht gedämmten oder undichten Fenstern muss mehr geheizt werden, um die gewünschte Raumtemperatur zu halten.
Deshalb lohnt es sich, bei ohnehin geplanten Reparaturen oder Sanierungen auch die energetische Seite zu betrachten. Muss beispielsweise die Fassade ohnehin saniert werden, kann geprüft werden, ob sich die Maßnahme mit einer energetischen Verbesserung verbinden lässt. So können notwendige Arbeiten am Gebäude gleichzeitig dazu genutzt werden, den Energieverbrauch langfristig zu reduzieren.
3. Stromverbrauch und Energieerzeugung
Auch beim Stromverbrauch gibt es Einsparpotenziale – sowohl in einzelnen Wohnungen als auch in gemeinschaftlich genutzten Bereichen.
Energieeffiziente Beleuchtung, moderne Geräte oder eine intelligente Steuerung können dabei helfen, Strom gezielter einzusetzen. In Mehrfamilienhäusern lohnt sich außerdem ein Blick auf gemeinschaftliche Bereiche wie Treppenhäuser, Keller oder Außenanlagen.
Eine weitere Möglichkeit ist die eigene Stromerzeugung, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage. Bei einem Einfamilienhaus kann der Eigentümer eine solche Anlage grundsätzlich selbst planen. Bei einem Mehrfamilienhaus können Dach und andere Gebäudeteile jedoch Gemeinschaftseigentum sein, wodurch eine solche Maßnahme entsprechend gemeinsam organisiert und beschlossen werden muss.
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Energieeinsparung beginnt mit dem richtigen Blick auf das Gebäude
Nicht jede energetische Maßnahme ist für jedes Wohngebäude gleichermaßen sinnvoll. Eine neue Heizungsanlage bringt beispielsweise wenig, wenn gleichzeitig große Wärmeverluste über die Gebäudehülle bestehen. Deshalb sollte zunächst betrachtet werden, wo tatsächlich Energie verloren geht und welche Maßnahmen den größten Effekt haben können. Eine energetische Betrachtung des gesamten Gebäudes kann dabei helfen, einzelne Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Gerade bei größeren Sanierungen lohnt es sich, nicht nur die kurzfristigen Kosten zu betrachten, sondern auch den zukünftigen Energieverbrauch und die langfristige Nutzung des Gebäudes einzubeziehen.
Was bedeutet das für Eigentümergemeinschaften?
Bei einem Einfamilienhaus können Eigentümer viele Maßnahmen selbst planen und umsetzen. Bei einem Mehrfamilienhaus sieht es anders aus: Heizungsanlage, Dach, Fassade oder bestimmte Fenster können zum Gemeinschaftseigentum der WEG gehören.
In einer WEG können solche Maßnahmen deshalb nicht einfach von einem einzelnen Eigentümer beschlossen werden. Die Eigentümergemeinschaft muss gemeinsam entscheiden, welche Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Hausverwaltung kann dabei unterstützen, indem sie beispielsweise Angebote einholt, Fachunternehmen koordiniert, Informationen für die Eigentümer aufbereitet und beschlossene Maßnahmen organisatorisch begleitet.
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Unser Tipp
Bevor Sie eine energetische Maßnahme planen, schauen Sie sich das Gebäude als Ganzes an. Prüfen Sie zunächst, wo der größte Energieverbrauch entsteht und welche Bauteile oder Anlagen ohnehin erneuert werden müssen. Gerade bei anstehenden Arbeiten an Heizung, Dach, Fassade oder Fenstern kann es sinnvoll sein, energetische Verbesserungen direkt mitzudenken. So können notwendige Instandhaltungen mit Maßnahmen zur Energieeinsparung verbunden werden.
Neugierig, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, ein Wohngebäude langfristig effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten?
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Kapitalanleger und Vermieter stehen vor der Neuvermietung einer Immobilie regelmäßig vor einer zentralen strategischen Weichenstellung: Soll die Wohnung klassisch, unmöbliert und auf unbestimmte Zeit vermietet werden oder verspricht das Modell des möblierten Wohnens auf Zeit die bessere Rendite?
Beide Konzepte bedienen unterschiedliche Zielgruppen, bringen spezifische rechtliche Rahmenbedingungen mit sich und unterscheiden sich stark im laufenden Verwaltungs- sowie Betreuungsaufwand. Welche Option wirtschaftlich und organisatorisch am besten passt, hängt von der Lage des Objekts und den individuellen Zielen des Vermieters ab.
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Entscheidende Faktoren im direkten Vergleich
Renditechancen und Preisgestaltung
Durch die Bereitstellung von Mobiliar und Ausstattung lässt sich ein Möblierungszuschlagverlangen. Dies ermöglicht in vielen gefragten Lagen deutlich höhere Quadratmeterpreise und überdurchschnittliche Bruttorenditen.
Die Mieteinnahmen einer klassischen Langzeitvermietung orientieren sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. den Vorgaben der Mietpreisbremse. Die laufenden Einnahmen fallen zwar absolut geringer aus, bieten dafür jedoch eine planbare und langfristig konstante Ertragsbasis.
Verwaltungsaufwand,Mieterwechsel und Leerstandsrisiko
Kürzere Mietdauern (häufig zwischen wenigen Monaten und einem Jahr) bedeuten häufigere Wohnungsübergaben, wiederkehrende Inserate, regelmäßige Reinigungsabstimmungen und ein höheres Risiko für kurzzeitige Leerstände zwischen zwei Mietverhältnissen.
Bei Mietverhältnissen über viele Jahre hinweg minimiert sich der organisatorische Betreuungsaufwand spürbar. Bonitätsgeprüfte Dauer-Mieter pflegen die Immobilie in Eigenregie, und Übergabeprozesse fallen nur selten an.
Abnutzung,Investitionskosten und Rechtliches
Möbliertes Wohnen auf Zeit erfordert eine spürbare Anfangsinvestition für moderne Möbel, Elektrogeräte und Hausrat. Hinzu kommt ein natürlicher Verschleiß des Inventars, der regelmäßige Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen notwendig macht. Rechtlich ist zudem genau darauf zu achten, dass Verträge für vorübergehenden Gebrauch klar und rechtssicher formuliert sind.
Bei der klassischen Langzeitvermietung stellt der Vermieter lediglich die leere Wohnung zur Verfügung. Das Investitionsrisiko für die Einrichtung liegt vollständig beim Mieter, und Schönheitsreparaturen lassen sich vertraglich wirksam regeln.
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Wann sich welches Konzept am besten eignet
Die Wahl des richtigen Vermietungsmodells entscheidet sich maßgeblich nach Standort und persönlicher Strategie:
- Möbliertes Wohnen auf Zeit punktet besonders bei: Wohnungen in urbanen Metropolen, Universitätsstädten, Wirtschaftszentren oder in der Nähe großer Klinik- und Forschungscampusse. Zielgruppen sind Projektmitarbeiter, Gastdozenten oder Berufspendler, die eine unkomplizierte Lösung für einen befristeten Lebensabschnitt suchen.
- Die klassische Langzeitvermietung eignet sich ideal für: Familienwohnungen, Randlagen, ruhige Wohngebiete oder Eigentümer, die eine stressfreie Kapitalanlage mit minimalem Zeitaufwand und stabiler, risikoarmer Wertentwicklung bevorzugen.
Unser Tipp
Kalkulieren Sie beim möblierten Wohnen auf Zeit nicht nur die höheren Mieteinnahmen, sondern rechnen Sie Rücklagen für Mobiliarverschleiß, Instandhaltung und eventuelle Zwischenleerstände realistisch mit ein. Prüfen Sie zudem vorab genau die lokalen Vorgaben Ihrer Stadt (etwa Zweckentfremdungssatzungen). Wer den zeitintensiven Aufwand für häufige Übergaben und Gästekommunikation vermeiden möchte, wählt die klassische Langzeitmiete – oder übergibt das operative Management an eine professionelle Sondereigentumsverwaltung.
Neugierig, worauf es bei der Mieterauswahl wirklich ankommt und wie Sie zuverlässige Mieter von Anfang an erkennen?
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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder auch „Heizungsgesetz“ hat in den vergangenen Monaten für viel Verunsicherung unter Wohnungseigentümern gesorgt. Doch wer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, stellt schnell fest: Der Gesetzgeber verlangt keine unüberlegten Radikalmaßnahmen von heute auf morgen. Vielmehr geht es darum, den Übergang zu erneuerbaren Energien vorausschauend und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Eine gut informierte WEG kann die gesetzlichen Vorgaben nutzen, um die Wohnanlage zukunftssicher aufzustellen und langfristig Energiekosten zu sparen.
Die 65-Prozent-Vorgabe bei der Neuinstallation
Sobald eine neue Heizung eingebaut wird, greift die Kernvorgabe des Gesetzes: Die Anlage muss zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Die WEG hat hierbei verschiedene technologische Optionen zur Auswahl:
- Der Anschluss an ein Fernwärmenetz: Oft die einfachste und sauberste Lösung, sofern ein entsprechendes Netz in der entsprechenden Kommune verfügbar oder geplant ist
- Die Installation einer Wärmepumpe: Sie nutzt Umweltwärme aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich und eignet sich besonders gut in Kombination mit einer Fußbodenheizung und einer guten Dämmung
- Hybrid-Systeme als Zwischenschritt: Eine Kombination aus einer Gasheizung für Spitzenlasten (z. B. an extrem kalten Tagen) und einer Wärmepumpe, die die Grundversorgung übernimmt
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Ausnahmen, Fristen und Bestandschutz für Altgeräte
Es gibt jedoch keinen Grund zur Panik: Keine WEG muss eine intakte Heizung ausbauen, nur weil ein neues Gesetz in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber setzt auf einen weichen Übergang und den Schutz bestehender Anlagen. In der Praxis bedeutet das:
- Betriebs- und Reparaturerlaubnis: Läuft Ihre Gas- oder Ölheizung einwandfrei, darf sie unbegrenzt weiterlaufen und bei einem Defekt weiterhin von einem Handwerker repariert werden
- Übergangsfristen bei Totalschaden: Ist die Heizung so irreparabel beschädigt, dass sie komplett getauscht werden muss („Heizungshavarie“), gewährt das Gesetz der WEG mehrjährige Übergangsfristen, um eine nachhaltige Lösung zu planen
- Die Kopplung an die Wärmeplanung: In vielen Bestandsgebäuden greifen die strengen Pflichten erst, wenn die jeweilige Kommune einen offiziellen Wärmeplan vorgelegt hat, der zeigt, wo Fernwärme ausgebaut wird
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So kann Ihre Hausverwaltung die Vorbereitung unterstützen
Beim Thema Heizungstausch sollte eine WEG keine spontanen Entscheidungen treffen. Da die Kosten immens sind und das Budget aller Parteien belasten, ist eine professionelle und vorausschauende Vorbereitung das unausweichliche Fundament. Hier ist die Hausverwaltung als Steuerinstanz gefragt, um die Gemeinschaft strategisch über mehrere Etappen anzuleiten.
Schritt 1: Die lückenlose Erfassung des Ist-Zustands: Alle Daten zum genauen Alter, dem realen Verbrauch und dem technischen Zustand der aktuellen Heizungsanlage müssen zusammengetragen werden. Gleichzeitig gilt es, die energetische Beschaffenheit des gesamten Gebäudes zu bewerten.
Schritt 2: Der frühzeitige Expertenrat: Die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters ist hierbei der sicherste Weg. Der Experte berechnet speziell für Ihre Wohnanlage, welche Heizungsoptionen langfristig am wirtschaftlichsten sind, und bewahrt die Gemeinschaft vor teuren Fehlplanungen.
Schritt 3: Die Prüfung und Beantragung staatlicher Fördermittel: Die staatlichen Zuschüsse und zinsgünstigen Kredite (beispielsweise über die KfW) sind streng an Fristen und technische Nachweise gebunden. Die Verwaltung stellt sicher, dass die WEG kein Geld verschenkt und die finanzielle Belastung für jeden einzelnen Eigentümer so gering wie möglich bleibt.
Schritt 4: Die rechtssichere Beschlussfassung und Bauüberwachung: Sind alle Fakten und die Förderzusage auf dem Tisch, bereitet die Verwaltung die Eigentümerversammlung vor, auf der die Gemeinschaft final über das neue System abstimmt. Nach dem Beschluss koordiniert und überwacht die Verwaltung den Einbau durch die Fachbetriebe, nimmt die Arbeiten ab und sorgt dafür, dass alle Handwerkerrechnungen korrekt bezahlt und verwahrt werden.
Unser Tipp
Warten Sie in Ihrer WEG nicht erst, bis die alte Heizung mitten im kalten Winter irreparabel ausfällt und Sie unter Zeitdruck eine teure Notlösung kaufen müssen. Nutzen Sie stattdessen die nächste ordentliche Eigentümerversammlung, um das Thema proaktiv auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Beauftragen Sie die Verwaltung mit einer ersten Bestandsaufnahme und der Einbindung eines Energieberaters. Je mehr Zeit die Gemeinschaft hat, um sich über die Pläne der eigenen Kommune zu informieren und Angebote zu vergleichen, desto fundierter und harmonischer wird die finale Entscheidung. Ein vorausschauender, langfristiger Sanierungsfahrplan nimmt der Wärmewende den Schrecken und sichert nachhaltig den Wert Ihrer Immobilie.
Neugierig, welche weiteren Pflichten und Regeln im Zuge des GEG auf eine WEG zukommen?
Interessiert sein heißt informiert sein – unser Blog bringt Sie auf den neuesten Stand rund ums Thema Hausverwaltung.

Sie haben eine Eigentumswohnung und möchten diese auch beruflich nutzen, sei es als Büro, für eine freiberufliche Tätigkeit oder zur Kurzzeitvermietung? Eine naheliegende Idee. Doch wer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, stellt schnell fest: Über die eigenen vier Wände lässt sich nicht ganz so frei verfügen, wie man es sich vielleicht vorstellt und die Gründung eines Gewerbes kann in einigen Fällen untersagt werden.
Denn in einer WEG teilen sich mehrere Eigentümer nicht nur ein Gebäude, sondern auch Rechte und Pflichten. Daher kann es für die anderen Eigentümer durchaus relevant sein, was mit der eigenen Einheit eines einzelnen passiert. Das bedeutet aber nicht, dass gewerbliche Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen ist, dabei kommt auf die individuellen Rechte und Grenzen an.
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Was gilt als „gewerbliche Nutzung"?
Das klingt nach einer einfachen Frage - aber ganz so einfach ist es nicht immer, da die Grenze zwischen privater und gewerblicher Nutzung fließend und rechtlich entscheidend ist. Wer gelegentlich von zu Hause aus arbeitet, E-Mails beantwortet oder Telefonate führt, bewegt sich klar im privaten Rahmen. Anders sieht es aus, sobald die Tätigkeit nach außen hin sichtbar wird oder Dritte regelmäßig die Wohnung aufsuchen.
Typische Fälle, die in der Praxis relevant werden:
- Büro oder Homeoffice mit Kundenkontakt z. B. eine Steuerberaterin, die Mandanten empfängt
- Freiberufliche Praxen wie Ärzte, Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten
- Kurzzeitvermietungen z.B. über Plattformen wie Airbnb, bei denen wechselnde Gäste ein- und ausgehen
- Lager oder Werkstätten und die gewerbliche Nutzung von Keller- oder Nebenräumen
- Kleingewerbe mit Außenwirkung z. B. ein Online-Shop mit Paketlieferungen
Eine Faustregel: Sobald die Nutzung für andere Bewohner oder von außen wahrnehmbar ist, z.B. durch Schilder, Kundschaft, erhöhten Lieferverkehr oder veränderte Öffnungszeiten, ist das Thema „gewerbliche Nutzung" relevant und sollte rechtlich geprüft werden.
Rechtliche Grenzen zwischen Wohnung und Gewerbe
Um zu verstehen, ob eine gewerbliche Nutzung in Ihrer WEG zulässig ist, hilft meist ein Blick in die Teilungserklärung. Sie legt fest, wie die einzelnen Einheiten des Gebäudes genutzt werden dürfen. Rechtlich wird dabei zwischen zwei grundlegenden Formen unterschieden:
- Wohnungseigentum: Diese Einheiten sind ausschließlich zu Wohnzwecken bestimmt und klassische gewerbliche Nutzung ist hier in der Regel nicht vorgesehen
- Teileigentum: Hierbei handelt es sich um Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen, z.B.: Ladenlokale, Arztpraxen, Büros oder Werkstätten
Die Teilungserklärung funktioniert wie ein Vertrag zwischen allen Eigentümern. Steht dort festgeschrieben, dass eine Einheit eine Wohnung ist, dürfen die Miteigentümer grundsätzlich darauf vertrauen, dass dort auch nur gewohnt wird. Wer eine gewerbliche Nutzung plant, sollte daher immer zuerst prüfen, welche Zweckbestimmung für die eigene Immobilie eingetragen ist.
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Wann ist gewerbliche Nutzung in der Wohnung trotzdem erlaubt?
Auch wenn eine Einheit als Wohnung deklariert ist, bedeutet das nicht automatisch, dass jede geschäftliche Aktivität verboten ist. Die Rechtsprechung hat klare Ausnahmen geschaffen, und zwar das sogenannte „stille Gewerbe“ oder die wohnungsähnliche Nutzung. Tätigkeiten sind in der Regel auch ohne Zustimmung der WEG erlaubt, wenn sie nach außen hin nicht auffallen und die Miteigentümer nicht mehr belasten als eine ganz normale Nutzung zu Wohnzwecken.
Typische Beispiele für erlaubte Tätigkeiten sind:
- Homeoffice im Angestelltenverhältnis, das Beantworten von E-Mails und Telefonate
- Freiberufliche Tätigkeiten ohne Kundenbesuch, wie das Schreiben von Texten, Programmieren oder Übersetzen
- Verwaltungstätigkeiten für ein eigenes Unternehmen, solange sie rein digital oder schriftlich ablaufen
- Gelegentliche geschäftliche Vorbereitungen, die keine Spuren im Haus hinterlassen
Die entscheidende Frage lautet: Merken die Nachbarn überhaupt etwas von der Arbeit? Wenn die Tätigkeit komplett im Stillen stattfindet und keine Außenwirkung hat, gehört sie zur modernen Nutzung einer Wohnung dazu und darf von der WEG nicht untersagt werden.
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Wann wird eine geschäftliche Tätigkeit problematisch?
Die Grenze des Erlaubten wird in dem Moment überschritten, in dem die geschäftliche Tätigkeit die Interessen der anderen Eigentümer spürbar beeinträchtigt. Sobald messbare Auswirkungen auf die Gemeinschaft entstehen, kippt die rechtliche Lage. Besonders häufig führen folgende Faktoren zu handfesten Konflikten in der Praxis:
- Ständiger Publikumsverkehr: Wenn täglich Kunden, Mandanten oder Patienten durch das Treppenhaus gehen, sorgt das für Unruhe und erhöht die Sicherheitsbedenken der Bewohner
- Optische Veränderungen: Das ungefragte Anbringen von Firmenschildern an der Fassade, der Haustür oder im Flur ist ohne Beschluss der WEG nicht zulässig
- Unruhige Arbeitszeiten oder Immissionen: Tätigkeiten, die Lärm, Gerüche oder Lieferverkehr zu ungewöhnlichen Zeiten verursachen müssen nicht von der WEG akzeptiert werden
- Übermäßige Abnutzung: Wenn das Gemeinschaftseigentum durch den geschäftlichen Betrieb (z. B. durch schwere Pakete oder häufige Nutzung des Aufzugs) überdurchschnittlich stark abgenutzt oder verschmutzt wird, kann die Nutzung untersagt werden
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Sonderfall Airbnb & Co.: Die Kurzzeitvermietung in der WEG
Ein Thema, das in den letzten Jahren in vielen Eigentümergemeinschaften für Diskussionsbedarf gesorgt hat, ist die Vermietung an Feriengäste über Online-Plattformen. Hier verläuft die Grenze zwischen privater Nutzung und Gewerbe besonders schmal. Der Bundesgerichtshof hat hierzu eine klare Richtung vorgegeben: Die Kurzzeitvermietung an wechselnde Gäste ist grundsätzlich ein Teil der erlaubten Wohnnutzung, es sei denn, die Teilungserklärung der WEG verbietet oder begrenzt es ausdrücklich. Dennoch gibt es wichtige Einschränkungen, die Eigentümer kennen sollten:
- Zweckentfremdungsverbot: Viele Städte und Kommunen haben strenge gesetzliche Auflagen für Ferienwohnungen und Verstöße ziehen hohe Bußgelder nach sich
- Mehrheitsbeschlüsse: Die Eigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen Regelungen oder Verbote zur Kurzzeitvermietung beschließen, wenn dadurch der Charakter der Wohnanlage geschützt werden muss
Wer seine Wohnung als Renditeobjekt für Touristen nutzen möchte, sollte sich also nicht blind auf sein Eigentumsrecht verlassen, sondern die lokalen Gesetze und die internen Regeln der WEG genau prüfen.
Unser Tipp
Prüfen Sie vor jeder beruflichen Nutzung oder geplanten Kurzzeitvermietung genau Ihre Teilungserklärung und sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausverwaltung. Viele Missverständnisse lassen sich durch ein offenes Gespräch im Vorfeld ausräumen. Sollte Ihre Tätigkeit einen leichten Publikumsverkehr oder ein Firmenschild erfordern, kann ein offizieller Beschluss auf der Eigentümerversammlung Rechtssicherheit schaffen. Je transparenter Sie Ihr Vorhaben kommunizieren, desto leichter lassen sich Lösungen finden, die sowohl Ihre Chancen als Eigentümer wahren als auch das harmonische Miteinander der WEG sichern.
Neugierig, welche weiteren Regeln und Plichten als Sondereigentümer gelten und welche Mitbestimmungsrechte Sie hingegen am Gemeinschaftseigentum haben?Interessiert sein heißt informiert sein – unser Blog bringt Sie auf den neuesten Stand rund ums Thema Hausverwaltung.
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